Erwachsen werden, Dr. med. Heike Reichwein Minnerop
Hilfe, ich werde erwachsen!
Pubertät ist zwar keine Krankheit - fühlt sich manchmal aber doch so an. Da entstehen weibliche Rundungen, es wachsen Haare an Stellen, wo bislang alles glatt war, die Hormone spielen verrückt, man hat Schmetterlinge im Bauch und kennt sich plötzlich selbst mit sich gar nicht mehr aus.
Die Frauenärztin ist in dieser Zeit oft eine erste und wichtige Ansprechpartnerin, gerade dann, wenn es um Verhütung und Beschwerden bei der Regelblutung geht. Vor dem ersten Besuch beim Frauenarzt oder bei der Frauenärztin haben viele Mädchen ein etwas mulmiges Gefühl. Das ist auch ganz natürlich; denn schließlich ist alles neu und man weiß “beim ersten Mal” nicht, was einen bei der Untersuchung erwartet.Später wird der Termin beim Frauenarzt wie ein ganz normaler Arztbesuch sein - nicht "schlimmer" als der Besuch beim Hausarzt.
Meist gibt es für den ersten Besuch beim Frauenarzt einen bestimmten Anlaß; z.B.wenn Probleme mit der Regel auftreten, es um Informationen zu Verhütungsmethoden geht, Verhütungsmittel benötigt werden, ein Schwangerschaftstest durchgeführt werden soll oder die “Pille danach” gebraucht wird.
Was passiert beim "ersten Mal? Wir nehmen uns Zeit für ein ausführliches persönliches Gespräch und beantworten gern alle Fragen zur körperlichen Entwicklung oder den unterschiedlichen Verhütungsmethoden. Danach - auf Wunsch auch erst beim nächsten Termin - beginnt die eigentliche gynäkologische Untersuchung. Diese Untersuchung (Tastuntersuchung, Abstrich) dauert nicht lange und tut auch nicht weh. Im anschließenden Gespräch besprechen wir dann gemeinsam den Befund und es gibt - falls gewünscht oder notwendig - ein Rezept.
Für die Verordnung der Pille gibt es übrigens keine vorgeschriebene Altersgrenze. Wenn eine junge Frau allerdings noch keine 16 Jahre alt bist, ist es aus unserer Sicht wichtig, dass auch die Einwilligung der Eltern zur Verordnung vorliegt. In Ausnahmefällen kann man die Pille auch schon ab 14 Jahren verordnen. Dafür sind aber bestimmte Voraussetzungen erforderlich, die wir gern im persönlichen Gespräch erläutern. Die Kosten für die Pille werden bis zum 20. Lebensjahr von den Krankenkassen erstattet. Danach gibt’s ein Privatrezept. Selbstverständlich erfahren weder Eltern oder Freund etwas über Anliegen, Beschwerden oder Untersuchungsbefund - es sei denn, es wird ausdrücklich gewünscht.